Computernutzungsordnung
Gymnasium Neustadt an der Waldnaab Schulleitung
Feb 2011
Nutzungsordnung für schulische Computereinrichtungen und für digitale
Speichermedien im Rahmen des Unterrichts und in Freistunden:
- Verbotene Nutzungen
Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, des Urheberrechts und des
Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, Gewalt
verherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. - Aufsichtspflicht
Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu
speichern und zu kontrollieren. Die Schule wird daher von ihren Einsichtsrechten Gebrauch
machen, und zwar in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige
Stichproben. Des Weiteren ist die Schule berechtigt von Schülern mitgeführte
Speichermedien, z.B. auch Laptops, bei Verdacht des Missbrauches und bei Missbrauch
einzuziehen und den Erziehungsberechtigten zu übergeben. Vgl. auch Art. 56/5 BayEUG: Im
Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale
Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten[…]. Bei
Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium
vorübergehend einbehalten werden.
Die Computerräume können nur genutzt werden, wenn eine Lehrkraft anwesend ist oder von
der Nutzung verständigt wurde. - Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes
sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt.
Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden.
Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken)
aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in
seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen. - Schutz der Geräte
Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen.
Störungen oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Person zu
melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Die Tastaturen sind durch
Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist während der Nutzung der
Schulcomputer Essen und Trinken verboten. - Nutzung von Informationen aus dem Internet
Der Internet-Zugang ist grundsätzlich nur für schulische Zwecke zu nutzen. Das
Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig.
Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im
Internet verantwortlich. - Zuwiderhandlung
Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage
nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft.
Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder
verbotene Inhalte (vgl. Punkt 1.) nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich
verfolgt werden.
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung werden auch empfindliche
schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben
Dr. Anton Hochberger
Oberstudiendirektor
