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Elternbrief September 2011

Sehr geehrte Eltern,

am Beginn des Schuljahres 2011/2012 möchte ich Ihnen und Ihren Kindern einen guten und problemlosen Start wünschen.

Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) betont in Art. 2 Abs. 3: „Die Schulleiterin oder der Schulleiter, die Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten (Schulgemeinschaft) arbeiten vertrauensvoll zusammen. Die Schulgemeinschaft ist bestrebt, im Rahmen der gestärkten Eigenverantwortung der Schule das Lernklima und das Schulleben positiv und transparent zu gestalten und Meinungsverschiedenheiten im Rahmen der in der Schulgemeinschaft Verantwortlichen zu lösen.“

Zwei Aspekte werden hier also besonders hervorgehoben, die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Schulgemeinschaft sowie die gestärkte Eigenverantwortung der Schule:

Der erste Aspekt, die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Schulgemeinschaft, bildet die Basis des Schullebens. Dazu gehört das direkte Zusammenwirken der Eltern, Lehrer und Schüler sowie der entsprechenden Gremien wie Elternbeirat, Schulforum, SMV und Förderverein. Als Schulleiter biete ich auch im Namen meiner Lehrkräfte allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft einen offenen und ehrlichen Dialog und die Bereitschaft zu konstruktiver gemeinsamer Arbeit an.

Ein frühes offenes Gespräch mit den Lehrkräften, wenn der schulische Alltag wieder einsetzt, kann sehr hilfreich sein, um schulische Probleme von Anfang an in den Griff zu bekommen. Ich ermuntere Sie, sehr geehrte Eltern, rechtzeitig in den Sprechstunden diesen Kontakt aufzunehmen, aber auch die anderen Beratungsangebote, insbesondere bei unserer Schulpsychologin Frau Mortler, zu nutzen und so gemeinsam mit den Lehrern die Kinder nach Kräften zu fördern.

Insbesondere gibt es immer wieder bestimmte Problembereiche, die es dringend erforderlich machen, dass wir alle gemeinsam konstruktiv und offen zum Wohl unserer Schülerinnen und Schüler zusammenwirken. Dies betrifft folgende Aspekte, die auch speziell in allgemeinen Gesetzen, im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz sowie in der Gymnasialen Schulordnung betont werden:

- Das Bayerische Gesundheitsschutzgesetz untersagt in Art. 2 und 3 das Rauchen in der Schule und auf dem Schulgelände.
- § 39 (2) GSO: „Das Mitbringen und Mitführen von gefährlichen Gegenständen ist den Schülerinnen und Schülern untersagt […]. Für Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien gilt die spezielle Regelung in Art. 56 Abs. 5 BayEUG.“
- Art. 56 BayEUG Abs. 5: „Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobiltelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden." Ein grundsätzliches Verbot, Mobiltelefone mit in die Schule zu bringen, gibt es also nicht. In dringenden Fällen (z.B. Krankheit, früherer Unterrichtsschluss) haben die Schüler die Möglichkeit, nach Rücksprache mit einer Lehrkraft die Erziehungsberechtigten zu informieren. Sollte der begründete Verdacht bestehen, dass auf Schülerhandys Gewaltvideos, pornographische oder andere menschenverachtende Darstellungen ausgetauscht oder angeschaut werden, ist die örtliche Polizei zu verständigen.
- § 39 (1) GSO betont: „Der Konsum alkoholischer Getränke ist innerhalb der Schulanlage untersagt; über Ausnahmen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schulforum.“ Schulische Feiern von Schülergruppen - selbstverständlich ohne Alkohol - innerhalb des Schulgeländes sind möglich, wenn eine Lehrkraft als Aufsicht oder als Betreuer zur Verfügung steht. Außerhalb der regulären Unterrichtszeiten bzw. besonderer Veranstaltungen ist das Betreten des Schulgebäudes untersagt.
- Aktuell bildet schließlich landesweit der Bereich „Internetnutzung“ ein mögliches Problempotenzial. Bitte liebe Eltern achten wir gemeinsam, Schule und Elternhaus, darauf, dass das Internet nicht zu Beleidigungen und Mobbing missbraucht, sondern als wichtiges modernes Informationsmedium positiv genutzt wird.

Lassen Sie mich abschließend zu diesen gesamten angesprochenen Bereichen noch einmal unterstreichen, dass die Schulleitung wie auch im letzten Schuljahr allen Schülern und Eltern einen offenen und fairen Dialog anbietet, der bei Erkennen eines Problems möglichst umgehend geführt werden sollte, sodass Problemlagen frühzeitig angegangen und gelöst werden können.

Was den zweiten Aspekt, die gestärkte Eigenverantwortung, betrifft, so hat jede Schule einen weiten Gestaltungsspielraum erhalten, der in konkrete Formen umgesetzt werden muss. Wie im letzten Schuljahr hat sich das Lehrerkollegium in Zusammenarbeit mit dem Schulforum eingehend mit diesen Umsetzungen im Bereich der Prüfungen wie etwa „mündliche Schulaufgaben“ in den modernen Fremdsprachen oder Ersetzen von Schulaufgaben durch alternative Prüfungsformen beschäftigt. Sie finden die Umsetzungen für das neue Schuljahr 2011/2012, die nun konkret den Schulalltag betreffen (Schriftliche und mündliche Prüfungen, Grundwissen, prüfungsfreie Zeiten, Hausaufgaben, Aufsichten), in der Anlage zusammengestellt. Hingewiesen sei noch einmal darauf, dass in der GSO bei den Prüfungen unterschieden wird in „Große Leistungsnachweise" (Schulaufgaben) und „Kleine Leistungsnachweise“ (z.B. Stegreifaufgaben oder mündliche Prüfungen) § 53 (1). Die aktuelle GSO kann im Internet auf der Homepage des Bayerischen Kultusministeriums (www.km.bayern.de) eingesehen und ausgedruckt werden.

Auch in diesem Schuljahr wird eine Mittagsverpflegung angeboten. Täglich (außer Freitag) in der Mittagspause können die Schülerinnen und Schüler im Speisesaal ein warmes Essen einnehmen. Der Preis für das Hauptgericht mit Nachtisch beträgt 3,00 €. Der Ablauf der Bestellung und der Bezahlung erfolgt wie im letzten Schuljahr. Auf der Homepage können Sie jeweils die aktuelle Speisekarte abrufen. Das Essen wird ab Ende September 2011 ausgegeben. Ich wünsche mir sehr, dass dieses Angebot einer ausgewogenen Mittagsmahlzeit von noch mehr Schülern als bisher angenommen wird.

Die Schulleitung des Gymnasiums Neustadt an der Waldnaab wünscht allen Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern ein erfolgreiches Schuljahr 2011/2012.

Ihr
Dr. Anton Hochberger
Oberstudiendirektor