Wichtige Überblickinformationen finden Sie in unserem Flyer und in unserer Präsentation

Besonderheiten im Musischen Schulzweig

Der musische Schulzweig am Gymnasium (Stundentafel Musisches Gymnasium G8 siehe hier / G9 siehe hier) beginnt bereits ab der 5. Jahrgangsstufe, alle anderen Schulzweige im Gymnasium, wie zum Beispiel der sprachliche Zweig oder der naturwissenschaftlich-technologische Zweig, beginnen ab der 8. Jahrgangsstufe. Die erste Fremdsprache im Musischen Gymnasium ist in Neustadt Englisch, ab der 6. Jahrgangsstufe folgt Latein. In den Kernfächern Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, Physik oder Chemie sowie in den weiteren Vorrückungsfächern gibt es im musischen Zweig keine Unterschiede zu den anderen Schulzweigen. Die Abiturbedingungen sind für die musischen Schüler identisch wie für alle anderen Schüler. Ein eventueller Wechsel aus dem musischen Zweig in das nichtmusische Gymnasium ist unmittelbar nach Jgst. 5 kein Problem. Ein Wechsel aus dem nichtmusischen Gymnasium in den musischen Zweig hängt davon ab, inwieweit ein Instrument der Jahrgangsstufe entsprechend beherrscht wird. Auch die Musiktheorie muss beherrscht werden. Im Musischen Zweig ist zudem Latein die zweite Fremdsprache.

Im Musischen Zweig (MuG) zählt Musik zu den Kernfächern wie Deutsch oder Mathematik. Hinzu kommt das Fach Instrumentalspiel ab der 5. Klasse, wo jeder Schüler ein Pflichtinstrument wählt, wie zum Beispiel Klavier, Violine, Cello, Kontrabass, Bratsche, Oboe, Fagott, Trompete, Posaune, Querflöte, Klarinette, Saxophon oder Gitarre. Für das Pflichtinstrument werden beim Eintritt in die Jahrgangsstufe 5 keine Grundkenntnisse vorausgesetzt. Eine gewisse musikalische Begabung muss jedoch mitgebracht werden.

Grundsätzlich wird in der gymnasialen Schulordnung GSO in § 2 Abs. 5  gefordert, dass die Aufnahme in ein Musisches Gymnasium eine musikalische Begabung voraussetzt, “die durch die Note  im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder auf andere Weise nachzuweisen ist.”

Unterricht im Musischen Schulzweig

Im zweistündigen Fach Musik ist in der Jahrgangsstufe 5 der Lehrplan unterteilt in die Bereiche “Musikpraxis” (im Wesentlichen der Bereich Gesang), “Musik im Kontext” (Komponisten und ihre Zeit; Bewerten musikalischer Qualität; thematische Umsetzung von Musik) und “Musik und ihre Grundlagen” (Musiktheorie, Notenschrift). Dazu kommt im einstündigen Instrumentalunterricht das Erlernen eines Pflichtinstruments. In diesem Instrumentalunterricht sind die Schülerinnen und Schüler zu Kleingruppen von etwa 2-3 Teilnehmern zusammengefasst.

Neben dem Pflichtunterricht ist es für die Schülerinnen und Schüler im musischen Zweig wünschenswert, im Wahlunterricht darüber hinaus zusätzliche Kurse wie Chor, Orchester, Kammermusik oder Bigband zu belegen und sich damit in unseren Konzerten einzubringen.

Insbesondere am Musischen Gymnasium betont der Lehrplan: “Die praktische instrumentale Betätigung nimmt am Musischen Gymnasium einen hohen Stellenwert ein. Alle Kinder erlernen ab der Jahrgangsstufe 5 verpflichtend ein Instrument und pflegen auch intensiv das Singen im Chor. Mit gezielten Stimmbildungsübungen, die auf individuelle Probleme eingehen, wächst bei den Kindern die Vertrautheit mit der eigenen Stimme. Sie sammeln darüber hinaus durch regelmäßige Auftritte vor der Klasse erste Erfahrungen vor Publikum…; die Kinder festigen und vertiefen ihre musiktheoretischen Kenntnisse durch den intensiven praktischen Umgang mit Musik; dies geschieht zusätzlich durch den Instrumentalunterricht.” Das Instrumentalspiel und das gemeinsame Musizieren fördern bei den Schülerinnen und Schülern im musischen Zweig Ausdauer, Konzentrationsfähigkeit, innere Ruhe und vertiefen Sozialkompetenzen wie Teamfähigkeit, Rücksicht nehmen, auf Mitschüler eingehen, sich selber bisweilen zurücknehmen und sich dennoch an der richtigen Stelle prominent einbringen.

Im zweistündigen Fach Musik werden Große Leistungsnachweise (Schulaufgaben) geschrieben, die sich auf die Bereiche “Musik im Kontext” sowie “Musik und ihre Grundlagen” beziehen. Im einstünden Instrumentalunterricht erfolgen die Leistungsnachweise durch das Vorspielen von Pflichtstücken und frei gewählten Stücken.