Um das Recht am eigenen Bild und den Datenschutz zu wahren, gelten für die Nutzung des Video-Chats zu unterrichtlichen Zwecken folgende verbindliche Regeln:

  • Eine Aufzeichnung der Videoübertragungen ist gänzlich zu unterlassen. Weder der Ton, noch das Bild dürfen vom streamenden Gerät oder von weiteren Geräten mitgeschnitten und gespeichert werden. Ebenso ist es auch nicht zulässig, den Bildschirminhalt Dritten zugänglich zu machen, die nicht aktiv am Chat teilnehmen. Verstöße hierzu können und werden wir nicht unverfolgt lassen, da der Blick durch die heimische Webcam ein höchst sensibler Bereich ist, und zwar sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte. Diesen Bereich wollen wir unter allen Umständen technisch und rechtlich schützen.

  • In unmittelbarer Umgebung des Chattenden ist keine andere Person anwesend, die Ton und Bild des Chats hören oder sehen könnte. Jede Schülerin und jeder Schüler müssen darauf vertrauen können, dass ausschließlich Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Klasse sowie die jeweilige Lehrkraft am Chat teilnehmen und diesen verfolgen und sonst niemand. Eine Ausnahme gilt für Schülerinnen und Schüler, die im Unterricht durch eine Schulbegleitungskraft unterstützt werden. Diese Begleitungskraft dürfte auch selbstständig am Chat teilnehmen oder in unmittelbarer Umgebung des zu betreuenden Schülers sitzen.

  • Im laufenden Chat findet grundsätzlich Unterricht statt. Demnach gelten alle Regeln, die auch im Unterricht in der Schule einzuhalten sind, analog. Wir pflegen einen höflichen Umgang miteinander und reden auch nicht alle durcheinander. Wir respektieren einander.

  • Chattende, die während der Übertragung den Chat temporär verlassen, beispielsweise für den Gang zur Toilette, melden sich vorher bei der Lehrkraft ab und melden auch das Wiederbetreten des Chats bei der Lehrkraft an. Für die Zeit der Abwesenheit ist auch dafür zu sorgen, dass keine dritte Person den Chat mithören oder sehen kann.

  • Es ist zu empfehlen, dass sich der Chattende stets allgemein vor einem neutralen Hintergrund positioniert und die Kameraposition und auch die eigene Position während des Chats beibehält. Dadurch kann gewährleistet werden, dass keine privaten Dinge im Hintergrund von anderen Chatteilnehmern eingesehen werden können. Ferner ist zu empfehlen, dass die Schülerin bzw. der Schüler bereits vor dem Chattermin die Unterlagen zum jeweiligen Fach (Heft, Buch, Arbeitsblätter, Schreibzeug etc.) in unmittelbarer Umgebung des Chats bereithält.

  • Die eingesetzte Chatsoftware arbeitet über sichere gängige Verschlüsselungsverfahren. Dennoch kann nie völlig ausgeschlossen werden, dass es unbefugten Dritten rechtswidrig gelingt, sich unberechtigter Weise Zugang zum Bild- oder Tonmaterial des Chats zu verschaffen und dieses auf einem Datenträger zu speichern und zu verarbeiten. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit hierfür äußerst gering ist, möchten wir darauf hinweisen, dass im Falle eines solchen rechtswidrigen Eingriffs durch Dritte seitens der Schule keine Haftung für die Verletzung etwaiger Rechte der Chatteilnehmerinnen und -teilnehmern übernommen wird.

Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und auch deren Eltern, die sich mit allen obigen Regeln einverstanden erklären, können unter Einhaltung dieser Regeln am Videochat im Klassenverband teilnehmen.

Mit der Teilnahme am Videochat stimmt der Chattende allen obigen Regeln zu. Bei Minderjährigen Chattenden gilt auch das Einverständnis der Eltern als erteilt, sobald der Minderjährige den Chat betritt.

Eltern, die nicht möchten, dass ihr Kind am Chat teilnimmt, melden sich bitte telefonisch (0960294150) oder via E-Mail (poststelle@gy-new.de) bei der Schule oder aber im Vorfeld bei derjenigen Lehrkraft, die den Chat anbietet. Hierzu kann die Kontaktaufnahme über den mebis-Zugang des Schülers / der Schülerin erfolgen.

Für Erziehungsberechtigte, die nicht Eltern sind, gelten die für Eltern aufgeführten Regeln in gleicher Weise.